Oct 27 2012, 01:48
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Salvianaut Beiträge: 3,181 Mitglied seit: 19.Oct 2010 Alter: 48 Aus: Elsass (France), next City: Karlsruhe/Straßbourg |
Ich habe keine Lust, einen Roman dazu zu schreiben. Lest einfach selbst und kommentiert. Wie immer haben die typischen Medien mal wieder nicht darüber berichtet und so ein Scheiß wird gewöhnlich klaglos durch gewunken....
Obwohl ich es als skandalösen Eingriff in unsere Grundrechte empfinde, der klar verfassungsfeindlich ist. Ohne jeden Richterbeschluss, nicht einmal eine Beschränkung auf schwere Straftaten, der gesetzliche Todesstoß für Cloud-Dienste und möglicherweise Zwang per Gesetz für Provider, Passwörter im Klartext zu speichern. Jeder gescheiterte Informatiker weiß, dass das eine Todsünde ist und man nur einen Hash davon speichert. Unsere Politiker aber nicht. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bun...ln-1736347.html -------------------- angelogen bin ich erst, wenn ich es glaube...
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Oct 27 2012, 12:14
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#2
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Salvianaut Beiträge: 523 Mitglied seit: 19.May 2007 Alter: 36 Aus: :An |
QUOTE(hogie @ Oct 27 2012, 00:48) Jeder gescheiterte Informatiker weiß, dass das eine Todsünde ist und man nur einen Hash davon speichert. Zu dieser Problematik ein Kommentar: http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Den...-22621843/read/ Um mal ein paar Verständnisfragen zu klären: Die ganzen Änderungen beziehen sich auf den §113 des TKG siehe hier Steht an dieser Stelle schon die geänderte Fassung? QUOTE nach Satz 1 Verpflichtete auf Grund eines Auskunftsersuchens nach § 161 Abs. 1 Satz 1, § 163 Abs. 1 der Strafprozessordnung, der Datenerhebungsvorschriften der Polizeigesetze des Bundes oder der Länder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, § 8 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, der entsprechenden Bestimmungen der Landesverfassungsschutzgesetze, § 2 Abs. 1 des BND-Gesetzes oder § 4 Abs. 1 des MAD-Gesetzes zu erteilen; §161 berechtigt die Staatsanwaltshaftschaft auf diese Daten zuzugreifen. Soweit so gut. In §163 steht etwas von: QUOTE Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln. Um Straftaten zu erforschen darf die Polizei ebenfalls einfach so auf die Daten zugreifen? Oder gibt es dafür eine "andere gesetzliche Vorschrift" ? Okey weiter gehts. Aus §8 des Bundesverfassungsgesetzes: QUOTE Ein Ersuchen des Bundesamtes für Verfassungsschutz um Übermittlung personenbezogener Daten darf nur diejenigen personenbezogenen Daten enthalten, die für die Erteilung der Auskunft unerlässlich sind. Schutzwürdige Interessen des Betroffenen dürfen nur in unvermeidbarem Umfang beeinträchtigt werden. Die Formulierung ist natürlich sehr schwammig, aber gilt diese Restriktion dann für alle Anfragen oder nur speziell vom Bundesamtes für Verfassungsschutz? Aus dem BND-Gesetz: QUOTE (1) Der Bundesnachrichtendienst darf die erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen, 1. zum Schutz seiner Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten Gibt es da etwas bezügliches im Bundesdatenschutzgesetz? Oder irgendeine besondere Regelung? Und jetzt zur praktischen Seite ein Szenario: Irgendein Akteur A, der die rechtliche Grundlage besitzt geht davon aus, dass Mensch M in einer Straftat verwickelt ist. Deswegen geht er zum Internetprovider T und fragt freundlich nach den Zugangsdaten von M für ein Forum F, welches im Verdacht steht mit der Straftat etwas zu tun zu haben. Geht jetzt T zu F und fragt nach dem Passwort und F muss dieses dann rausgeben? Oder hat T so oder so schon alles mitprotokolliert und hat das Passwort gleich parat? Kann A das Passwort von jeder erdenklichen Stelle erfragen oder nur von provider-bezogenen Diensten? Der Beitrag wurde bearbeitet von mynow am Oct 27 2012, 12:36 Uhr. -------------------- QUOTE Du musst versuchen das Beste aus deinem Leben zu machen und trotzdem Zufrieden sein. Schon für die Knochenmarkspenderdatei typisiert? Nein? Sind wir nicht alle ein bisschen Alternativlos.org ? |
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Oct 29 2012, 23:53
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#3
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Grünschnabel Beiträge: 62 Mitglied seit: 2.Aug 2011 Alter: 34 |
heißt wohl:
ab jetzt nurnoch via TOR ins Netz. Problem solved. mfg puppy |
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Oct 30 2012, 00:16
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#4
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Salvianaut Beiträge: 3,181 Mitglied seit: 19.Oct 2010 Alter: 48 Aus: Elsass (France), next City: Karlsruhe/Straßbourg |
Kommst du mit Tor performancemäßig ernsthaft klar?
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Oct 30 2012, 17:36
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#5
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Salvia Meister Beiträge: 354 Mitglied seit: 31.Oct 2008 Aus: Pegasus Galaxie |
Das tut keiner und "sicher" ist auch was anderes.
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Oct 30 2012, 23:00
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#6
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Salvianaut Beiträge: 523 Mitglied seit: 19.May 2007 Alter: 36 Aus: :An |
Es geht überhaupt nicht darum, ob Tor hochperformant ist, oder man sich lieber einen Proxy zulegt, sondern ums Prinzip.
Ich frag mich immer wie so etwas Datenschutzrechtlich genehmigt werden kann. Hätte immer noch gerne ein paar Erklärungen, sofern sich jemand etwas mit Thema auskennt. -------------------- QUOTE Du musst versuchen das Beste aus deinem Leben zu machen und trotzdem Zufrieden sein. Schon für die Knochenmarkspenderdatei typisiert? Nein? Sind wir nicht alle ein bisschen Alternativlos.org ? |
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