Ich verstehe folgende Formulierung vom Gesundheitsministerium nicht:
"Der straffreie private Eigenanbau umfasst max. 3 weibliche blühende Pflanzen und ist vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen."
Bedeutet das, dass
a.) nur weibliche blühende Pflanzen angebaut werden dürfen? Sind nicht blühende und/oder männliche dann illegal?
b.) unbegrenzt viele männliche und/oder nicht blühende Pflanzen angebaut werden dürfen?
Ich habe nochmal nachgelesen und finde die von dir zitierte Formulierung nicht. Ich habe https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/VO.html nachgeschaut:
Worauf ich mich bezogen hatte, war wohl ein nicht mehr aktueller Entwurf.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/eckpunkte-cannabis-12-04-23
Mein Fehler, dann ist alles klar, danke!
Was ist nun erlaubt?
https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/index.html
Hier mal der Link zum Gesetz.
Im ersten Referentenentwurf war ja auch noch die Möglichkeit vorgesehen Cannabis zum unmittelbaren Konsum an Dritte abgeben zu dürfen, das wurde ja auch kassiert in der endgültigen Fassung.
Was mir gerade noch auffällt: Wie sinnfrei ist eigentlich das Limit von 50g, das man aufbewahren darf?
Man darf offiziell nicht einmal die Ernte von einer Saison bis zur nächsten aufheben, sondern wird dadurch gezwungen, rund ums Jahr anzubauen und durch die Verwendung von aufwändigem Equipment den Klimawandel zu beschleunigen, anstatt einfach die Sonne zur Hauptsaison zu nutzen. Das sollte dringend nachgebessert werden.
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