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> Gewerbenachweis Faken!?

post Sep 23 2007, 19:53
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Salvia Meister
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Abend!

Habe da einen Shop gefunden, der ausschließlich an Gewerbe in größeren Ausmaßen verkauft, ich nehme daher an das dieser warsch. äußerst günstig verkaufen wird, nur bekommt man den Zugang leider nur wenn man ihnen einen Gewerbenachweis faxt. Habt ihr eine Ahnung wie so einer aussieht und ob man diesen faken könnte!?

Gruß, Baal.


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One Night on Ecstasy
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post Sep 23 2007, 20:02
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Bild: http://www.ruf-bautechnik.de/01-Firmenvorstellung/Wir_ueber_uns/Bescheinigungen/Gewerbenachweis%201.gif

des erste auf google-bilder...

KA obs dir weiterhilft, kenn mich mit sowas auch nich aus!


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Seit jeher und in fast allen Kulturen dienten dem Menschen psychoaktive Pflanzen dazu, den Bewusstseinszustand zu verändern und mit der Anderswelt, der wahren Wirklichkeit, Kontakt aufzunehmen.
Zitat aus Christian Rätsch´ Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen.

Das Gefühl, in der wahren Wirklichkeit zu sein, gehört zu den prägendsten Erlebnissen in meinem Leben! Als ich dann diesen Satz las, war ich ziemlich verdutzt, da ich das bereits als meine eigene Erkenntnis vermerkt hatte.
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post Sep 23 2007, 20:17
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Usurpator
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Könnte: ja, klar kann man.
Sollte: nein, natürlich nicht.

Beim Verkäufer kommt in die Akten, wann er was an wen, zu welchem Preis verkauft hat. Deine B.Trüger GmbH wird dann im Bedarfsfall vom Finanzamt ebenfalls unter die Lupe genommen wink.gif

Wenn schon vorbestraft, dann soll es sich doch lohnen, oder? (Scherz)


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post Sep 24 2007, 00:34
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Salvianaut
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1. Wenn du von denen kaufen willst, kauf unter http://www.drogenhaus.de ein. drogenhaus.de, feenkraut.de, powerherb.de...alles der gleiche Laden für verschiedene Bedürfnisse (siehe whois-Abfrage).

2. Wenn du unbedingt was billig kaufen willst, solltet du dir gleich Produzenten suchen und keine Zwischenhändler, die wenig Interesse daran haben ihre eigenen Shops zu untergraben. Beispiel für einen Produzenten: Schon mal Kanna so billig bekommen? http://www.sceletium.com/


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QUOTE(acidhead @ May 31 2009, 12:11)
mag vor ein paar jahren mal so gewesen sein, daß die legalen sachen nix getaugt haben, dat is aber heutezutage nicht mehr der fall.
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QUOTE(slim @ Jan 10 2008)
wie schwer ist es chillin 99-0 anzupflanzen? wenn das so reinnhaut würd ichs auch noch anpflanzen, neben meinem salvia :)
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post Sep 24 2007, 10:40
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Salvianaut
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Ich kenne mich da nicht besonders aus, aber das Fälschen eines Gewerbenachweises dürfte Urkundenfälschung sein, und da bekommt man schon ziemlichen Ärger für, der für die Sache mit Sicherheit nicht lohnt.
Bei sowas wie Urkundenfälschung wird dann von Seiten der Justiz auch schnell pauschal unterstellt, dass man damit dann Betrügereien planen würde und andere Dinge, man wird also schnell für alles bestraft, was man damit machen könnte, aber eigentlich gar nicht wollte.

Außerdem ist der Papiernachweis in unserem tollen Bürokratiestaat sowas wie das höchste Heiligtum, das nicht geschändet werden darf, insofern geht es bei Urkundenfälschung auch immer ums Prinzip, noch viel mehr als nachts über ne rote Ampel fahren, auch wenn niemand weit und breit zu sehen ist.

Für den Geschäftspartner dürfte aber so ein Gewerbenachweis eher uninteressant sein, allerdings braucht der wohl die Steuernummer, z.B. um seine Mehrwertsteuer abzusetzen o.ä.

Über die Steuernummer laufen die getätigten Geschäfte dann bei den Finanzämtern zusammen und das Finanzamt des einen Betriebs könnte plötzlich feststellen, dass es die Steuernummer des gefaketen Geschäfts gar nicht gibt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass das auffliegt, ist also recht hoch.

Gegen diese Art von Trickserei ist die Staatsmaschinerie ziemlich gewappnet.
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post Sep 25 2007, 00:51
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Salvia Kenner
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Besorg dir doch einfach einen echten.
Ein Bekannter von mir hat sich auch einen geholt was ihn gerade mal 50€ gekostet hat.
Kommt halt darauf an wieviel du dort kaufen willst und ob sich das dann rechnet.

X!


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hogie
post Sep 25 2007, 10:45
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Mit dem Gewerbeschein alleine ist es nicht getan. Man tritt damit eine Lawine los, die permanenten Aufwand und Folgekosten verursacht. Über die Anmeldung wird u.a. automatisch das Finanzamt, die Berufsgenossenschaften und die IHK verständigt. Die IHK verlangt regelmäßige Zwangsbeiträge, das Finanzamt fordert die regelmäßige Abgabe von Steuererklärungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
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post Sep 25 2007, 11:02
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Salvianaut
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Bist du sicher?

Ich glaube, für Kleingewerbe ist das nicht so wild.

Es gibt ja z.B. Leute, die sagen wir im Sommer jedes Jahr für ca. 1 Monat irgendwo nen kleinen Verkaufstand eröffnen, und dafür nen Gewerbeschein brauchen, aber ohne dass das ein wirklicher Betrieb wäre.

Soweit ich weiß, braucht man dafür nur diesen Kleingewerbeschein, über den man nach einem Geschäft dann seine Umsätze versteuern muss, und wenn man keine Geschäfte macht, dann ruht das ganze Ding, ohne dass irgendwas passiert oder irgendwelche Beiträge fällig würden.
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hogie
post Sep 25 2007, 11:22
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Die Zwangsbeiträge an die IHK muß jeder Gewerbetreibende bezahlen (lokal verschieden, bei IHK anfragen). Steuern fallen natürlich keine an, wenn keine Umsätze laufen. Die Steuererklärungen und Voranmeldungen mußt du aber trotzdem pünktlich abgeben, sonst kommen Säumniszuschläge und Zwangsgelder.
Außerdem unterstellt das Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht. Wird der über längere Zeit nicht erzielt, dann werden die stutzig.
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post Sep 25 2007, 11:37
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Salvia Kenner
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QUOTE
Die sogenannte Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen einschl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Betriebseröffnungsjahr insgesamt 17500 Euro nicht uebersteigen. Nur als Kleinunternehmer hat man die Wahl, ob man Umsatzsteuer ausweisen möchte oder nicht. Die Nichtausweisung hat zur Folge dass man keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Dies lohnt sich also nur dann wenn man weder zur Existenzgründung noch sonst hohe laufende Kosten hat, von der man sonst die Umsatzsteuer abziehen könnte. Ein grosser Vorteil bei der Wahl des Kleingewerbe ist, daß die ständigen Meldungen ans Finanzamt entfallen (Turnus nach Umsatz entweder jährlich, quartalsweise oder monatlich). Das spart Zeit, Geld und Nerven - insbesondere muss man sich jedoch nicht mit Zweifelsfragen ob und in welchem Umfang Umsatzsteuer abzuführen ist, auseinandersetzen (bspw. ist Google Adsense ein ewiger Streitfall).


http://www.kleingewerbe.com


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hogie
post Sep 25 2007, 11:54
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Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Alles weitere bleibt davon unberührt.
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post Sep 25 2007, 12:01
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Salvianaut
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Auf der Infoseite steht immerhin, dass die Beiträge an die IHK vom Umsatz abhängen, was heißen dürfte, dass man nichts zahlt, solange man nichts umsetzt.

Ich glaube echt, dass das ziemlich umproblematisch ist, wenn man nur angibt, son bisschen gelegentlich aber regelmäßig was bei Ebay zu verkaufen, es aber immer auch passieren könnte, dass mal nen Jahr nichts umgesetzt wird. So als zusätzliche Einkommensoption.

Probleme tauchen wohl nur bei Leuten auf, die ALG oder Harz IV etc. kassieren, weil dann natürlich geschaut wird, wo überall Kohle reinkommen könnte.
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hogie
post Sep 25 2007, 12:24
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Die IHK-Beiträge sind lokal verschieden. Ob ein umsatzunabhängiger Grundbeitrag anfällt, kann man leicht herausfinden, weil die Beitragsordnung meist online verfügbar ist.
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post Sep 25 2007, 17:46
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Salvia Meister
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Bleibt offen ob das in Österreich alles genauso abläuft wie bei euch :-P


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hogie
post Sep 25 2007, 19:56
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QUOTE(Baalberith @ Sep 25 2007, 17:46)
Bleibt offen ob das in Österreich alles genauso abläuft wie bei euch :-P

Das stimmt natürlich. Hättst du das gleich gesagt, dann hätten wir uns nicht in den Details verfangen brauchen. Allerdings dürften eure Behörden ähnlich spießig und kleinkariert sein. tongue.gif
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