drunkenStyle | Geschrieben: Jan 13 2009, 20:30 |
Grünschnabel Gruppe: Members Beiträge: 32 Mitglied seit: 23.Dec 2008 Mitglieds-Nr.: 4,882 |
Die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist im Stafgesetzbuch eine Norm die sich auf sexuelle Handlungen beschränkt ... was du meinst ist halt die Möglichkeit der Einschränkung der öffentlichen Ordnung durch die Einnahme von Methadon (Frage: Wie wirkt das überhaupt? Liegt man dann auch manchmal rum oder was?) z.B. "hemmungsloser" Alkoholkonsum liegt halt mehr oder weniger auch im Auge des Betrachters wobei hier davon auszugehen ist das in geraumer Zeit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht (Möglichkeit das aus dem Konsum ansich neue Strafttaten hervorgehen - Sachbeschädigung, Beleidigung etc)... trotzdem würden die Bullen dich erstmal nur verwarnen ... bei Spice denk ich mal fällt das der Allgemeinheit kaum auf ob du nun rauchst oder nicht ... wen störts (außer Faschos und Bullen) schon wenn man z.B. mit nem Joint durch die Stadt läuft |
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