Jun 19 2011, 12:06
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#1
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Grünschnabel Beiträge: 62 Mitglied seit: 2.Jan 2009 Alter: 34 |
Hallo,
Ich fasse mich möglichst kurz: Ich habe vor einiger Zeit eine geringe Menge an Mimosa Hostilis gekauft (Onlineshop aus Holland) und nach Deutschland schicken lassen. Jetzt kam gerade ein Anruf der örtlichen Polizeidienststelle und ich bin quasi jetzt in eine Ermittlung verwickelt, weil dort jemand etwas bestellt hat was er nicht haben darf. Schätze mal der Shop hat jetzt alle Kundendaten rausgehau'n und das wird jetzt systematisch abgearbeitet Soll ich die Tage zur Dienststelle und aussagen? Oder einfach nicht und abwarten? Welcher Zweck der Benutzung ist denn der "Beste"? Ich hatte das ja nur zum Tshirtfärben Ist Mimosa Hostilis in Deutschland wirklich illegal? Hab grade Anlage 1 2 und 3 komplett durchgeschaut Bitte gebt mir Informationen und Referenzen zur eventuellen Vorlage. Ich vertraue auf diese Community und brauche euren Rat. Ich halte euch auf dem Laufenden Danke! Der Beitrag wurde bearbeitet von Bless am Jul 5 2011, 13:54 Uhr. |
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Jun 19 2011, 13:29
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#2
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Salvia Meister Beiträge: 354 Mitglied seit: 31.Oct 2008 Aus: Pegasus Galaxie |
Ob die Pflanze ansich illegal ist weiß ich nicht, es ist aber DMT drin und das steht im BtMG, Anlage 1. In solchen Fällen wird ja immer geraten nicht bei der Polizei zu erscheinen und jegliche Aussagen zum Fall zu verweigern. So würde ich es wohl auch machen und zusätzlich die Wohnung aufräumen.
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Jun 19 2011, 13:31
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#3
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Salvia Kenner Beiträge: 238 Mitglied seit: 10.Mar 2008 Alter: 41 |
einzige was ich dazu sagen kann ist, das eine polizeiliche ladung KEIN PFLICHTTERMIN ist, auch wenn er es dir so sagen sollte. Dann solltest du evtl. mit "Schonmal was von Irreführung gehört..." kontern.
Ansonsten anwalt fragen? Einzige Termin wo du erscheinen musst wäre dann Gerichts Termin... Ansonsten alles was Du zu hause hast evtl. bei einem Freund deponieren... -------------------- liberate your mind u motherfocker
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kampfdackel |
Jun 19 2011, 14:27
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#4
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Unregistered |
QUOTE Soll ich die Tage zur Dienststelle und aussagen? Oder einfach nicht und abwarten? ich kenne mich nicht besonders mit recht aus, und weiss auch nicht wie das in deutschland ist, aber ich glaube als beschuldigter sollte man so etwas wie schweigerecht haben. QUOTE Welcher Zweck der Benutzung ist denn der "Beste"? Ich hatte das ja nur zum Räuchern beim Gläserrücken.. Ist Mimosa Hostilis in Deutschland wirklich illegal? Hab grade Anlage 1 2 und 3 komplett durchgeschaut wie das mit mimosa hostilis ist, weiss ich leider auch nicht, es gibt doch mehrere pflanzen die dmt enthalten und hier einfach so wachsen. wenn du es zum räuchern hast, weiss ich nicht, ob man dann eine anzeige bekommt? vielleicht hilft dir ja das ein bisschen weiter, mein scanner spinnt, vielleicht krieg ich es später besser hin, dann lad ich sie nochmal hoch: das informationsblatt ist von ner kanzlei (keine aus deutschland) geschrieben worden, weiss aber nicht, ob ich das öffentlich nennen darf? wünsch dir aber dass hoffentlich alles gut für dich läuft. €//: nochmal gescannt Der Beitrag wurde bearbeitet von kampfdackel am Jun 23 2011, 21:47 Uhr. |
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Jun 19 2011, 15:35
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#5
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Grünschnabel Beiträge: 62 Mitglied seit: 2.Jan 2009 Alter: 34 |
http://psychotropicon.info/die-strafrechtl...in-deutschland/
Punkt 6 dürfe interessant sein, kann dazu jemand was sagen? Mehr finde ich nicht :/ Danke danke |
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Jun 19 2011, 15:41
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#6
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Salvianaut Beiträge: 998 Mitglied seit: 2.Jul 2008 Alter: 34 Aus: Absurdistan |
Soll heißen: Pflanzen/Tiere/wasauchimmer, die BtM aus den Anlagen I-III enthalten, sind nur so lange legal wie sie nicht zu Konsumzwecken missbraucht werden.
Du kaufst meskalinhaltige Kakteen um sie dir einfach nur ans Fenster zu stellen bis sie eingehen: legal. Du kaufst meskalinhaltige Kakteen um dich abzuschießen: illegal. -------------------- Alle Angaben ohne Gewähr. Die Sonne geht auf, die Sonne geht unter; ich bin voll drauf und komm nicht mehr runter! „It’s better to burn out than to fade away“ Kurt Cobain |
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Jun 19 2011, 17:31
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#7
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Salvia Kenner Beiträge: 238 Mitglied seit: 10.Mar 2008 Alter: 41 |
Nur ist der unterschied bei nem kakteen kutting das man den bewurzeln kann...
Bei rinde weis ich nicht, ob das so glaub würdig ist.... Oder war das doch nen pflänzchen? Oder nur blatt matterial. Weis gerade nicht welche komponenten in welcher form genutzt werden... Ist aber auch egal solange du pflanzenstücke hast, geht die nummer imo nicht als wieder bepflanzbar durch, ausser bei kakteen. -------------------- liberate your mind u motherfocker
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Jun 19 2011, 17:36
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#8
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Salvianaut Beiträge: 998 Mitglied seit: 2.Jul 2008 Alter: 34 Aus: Absurdistan |
Das war nur ein Beispiel.
Von mir aus kann er auch Potpourri aus getrockneten Pflanzenteilen herstellen... -------------------- Alle Angaben ohne Gewähr. Die Sonne geht auf, die Sonne geht unter; ich bin voll drauf und komm nicht mehr runter! „It’s better to burn out than to fade away“ Kurt Cobain |
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Werbefachmann ;-) Beiträge: n Mitglied seit: 20.Dez 2006 Alter: 0 |
-------------------- Hinweis: Bitte die jeweilige Gesetzgebung in deinem Land beachten! "All advertising advertises advertising." ~ Marshall McLuhan |
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Jun 19 2011, 17:59
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#9
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Grünschnabel Beiträge: 62 Mitglied seit: 2.Jan 2009 Alter: 34 |
Ich denke ich werde jetzt erst einmal die Aussage verweigern. Also anders gesagt, anrufen (hab die Nummer bekommen) und sagen, dass ich nicht hingehe. Ich fühle mich im Recht, ich habe die Rinde weder gegessen noch mich andernweitig irgendwie damit berauscht.
Rät mir irgendjemand anders? Wird die Anklage vlt sogar fallengelassen? |
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Jun 19 2011, 18:43
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#10
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Salvia Meister Beiträge: 453 Mitglied seit: 4.Sep 2009 Alter: 45 |
Ich glaube ich würde erstmal gar nichts machen.
Ein Anruf zur Vorladung ist für mich kein Grund, dass ich denen irgendwas erzählen müsste. Das mindeste wäre eine schriftliche Vorladung. Wobei man bei solch einer auch nicht erscheinen muss. Eventuell würde ich hingehen und mir anhören, was sie zu sagen haben. Aber auf keinen Fall würde ich irgendetwas zur Sache aussagen. D.h. nur zu meiner Person antwort geben und sonst auf Aussageverweigerung berufen. Stattdessen würde ich die Zeit nutzen und mal einen gründlichen Frühjahrsputz machen. Wenn wirklich etwas gerichtliches kommt, würde ich sofort einen Anwalt hinzurufen. Um welchen Shop geht es denn? Wäre bestimmt für einige interessant (unter anderem für mich...) |
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Jun 19 2011, 18:52
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#11
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Salvia Kenner Beiträge: 238 Mitglied seit: 10.Mar 2008 Alter: 41 |
QUOTE(PsychO_o @ Jun 19 2011, 16:36) Das war nur ein Beispiel. Von mir aus kann er auch Potpourri aus getrockneten Pflanzenteilen herstellen... Hatte meine aussage nicht auf dich bezogen, sondern bin einfach nur drauf gekommen durch deinen post Wäre es halt ne kaktee gewesen, könnte man eben hingehen sagen habe die eingepflanzt und wenn man sie schnell neu kauft... und gut wäre es. Ansonsten hat DeVlouw es wohl was besser auf den Punkt bringen können als ich... Polizei termine sind drauf geschissen gericht nicht -------------------- liberate your mind u motherfocker
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Jun 19 2011, 21:36
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#12
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Salvianaut Beiträge: 552 Mitglied seit: 31.Mar 2010 Alter: 33 |
wie ist das eigentlich mit zeugenaussagen?
zu denen muss man doch erscheinen, und eine wahrheitsgemäße aussage tätigen, wenn sie einen nicht selbst, oder Familienangehörige, belastet passt zwar nicht 100% zum thema, aber naja |
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Jun 20 2011, 00:58
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#13
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Salvianaut Beiträge: 823 Mitglied seit: 6.Jul 2008 |
Jap, richtig AoD. Wird manchmal bei Verfahren so gemacht das der Schuldige wenn er nicht aussagt aufeinmal zum Zeugen ernannt wird gegen die anderen Täter weil er dann aussagen MUSS. Ok, bin mir nicht sicher ob das so gemacht wird bin aber der Meinung schon ein paarmal davon gehört zu haben.
Wenn du da nich hinwillst musste übrigens auch nicht anrufen. Aber bei so nem Kleinkram spricht theoretisch nichts dagegen hinzugehen. Der Vorteil ist halt bei na Aussage wo man sich nicht drinne verheddert sondern bei der Sache bleibt usw. kann dann u.U. nichts gemacht werden weil man nichts verbotenes gemacht hat, wenn man aber nicht hingeht hat das zwar auch keinen Nachteil geht dann aber meistens bis vor Gericht was man sich ersparen könnte. |
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Jun 21 2011, 20:15
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#14
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Salvia Fan Beiträge: 276 Mitglied seit: 16.Apr 2008 Alter: 52 Aus: Österreich |
QUOTE(Gärtner08 @ Jun 19 2011, 23:58) ...wenn man aber nicht hingeht hat das zwar auch keinen Nachteil geht dann aber meistens bis vor Gericht was man sich ersparen könnte. widersprichst du dich nicht selber? "kein Nachteil" vs "*meistens* bis vor Gericht" bei dem geschildederten Fall würde ich davon ausgehen,dass meistens das Verfahren eingestellt wird, wenn er nicht hingeht. -------------------- it can get you to our deepest sense of unity and to a life that flows out of it.
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Mar 19 2019, 13:03
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#15
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Salvianaut Beiträge: 556 Mitglied seit: 12.Nov 2007 Alter: 38 Aus: Nirvana |
Ich hol das Ding mal aus der Versenkung. Gibt es noch einen Ausgang zur Situation?
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Aktuelles Datum: 27th September 2024 - 16:27 |