Jan 20 2013, 15:05
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#1
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Salvia Kenner Beiträge: 146 Mitglied seit: 30.Nov 2012 Alter: 30 |
Hiho
Hatt zufällig jemand Erfahrung bei der einfuhr von Kava Kava (als ethnobothanisches Anschauungsmaterial / Räuchermischung) Ich habe bis jetzt nur einen Shop aus Paraguay gefunden, der sogar zu guten preisen nach Deutschland versendet, die frage ist nur was der Zoll zu Pflanzenmaterial aus diesem Bereich der Welt sagt. Glaubt ihr der Zoll kommt direkt mit der Keule oder wird erst nach dem Verwendungszweck fragen ? Hatt jemand Erfahrungen oder andere Quellen ? |
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Jan 20 2013, 18:16
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#2
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Salvia Kenner Beiträge: 205 Mitglied seit: 17.Feb 2008 Alter: 37 |
QUOTE(Dioxis @ Jan 20 2013, 15:05) Hiho Hatt zufällig jemand Erfahrung bei der einfuhr von Kava Kava (als ethnobothanisches Anschauungsmaterial / Räuchermischung) Ich habe bis jetzt nur einen Shop aus Paraguay gefunden, der sogar zu guten preisen nach Deutschland versendet, die frage ist nur was der Zoll zu Pflanzenmaterial aus diesem Bereich der Welt sagt. Glaubt ihr der Zoll kommt direkt mit der Keule oder wird erst nach dem Verwendungszweck fragen ? Hatt jemand Erfahrungen oder andere Quellen ? Es kann sein, dass du das Paket beim Zoll öffnen musst (die wollen wissen was drin ist und was es wert ist um es verzollen zu können - geht wie immer ums Geld). Du musst gut begründen, dass du es nicht als Arzneimittel benutzt. Dann ist das alles kein Problem. Wenn sie überhaupt das Kava als solches identifizieren. Wenn du auf die Frage was drin ist direkt sagst das es sich um Räucherwerk handelt akzeptieren die das oft. |
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Jan 20 2013, 22:23
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#3
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Salvia Fan Beiträge: 346 Mitglied seit: 12.Apr 2011 Alter: 45 |
Ein guter Bekannter hat das letztes Jahr auch versucht und durfte 'nen Tausender Strafe zahlen und der Zoll hat das Kava einbehalten.
-------------------- Es gibt zwei Regeln für Erfolg: 1.Sage niemals alles was du weißt. (Roger H. Lincoln)
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Jan 20 2013, 23:25
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#4
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Salvia Kenner Beiträge: 146 Mitglied seit: 30.Nov 2012 Alter: 30 |
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Jan 20 2013, 23:45
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#5
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Salvia Fan Beiträge: 346 Mitglied seit: 12.Apr 2011 Alter: 45 |
Viel Erfolg! Mir hatten im vergangenen Jahr die Zollbeamten bzw. die Dame vom entsprechenden Amt (dessen Name mir eben nicht einfällt) mitgeteilt, dass ich eine gewisse Menge Kavalactone einführen darf: auf die Kava-Wurzel umgerechnet wäre das <1g gewesen.
-------------------- Es gibt zwei Regeln für Erfolg: 1.Sage niemals alles was du weißt. (Roger H. Lincoln)
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Jan 20 2013, 23:54
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#6
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Salvia Kenner Beiträge: 146 Mitglied seit: 30.Nov 2012 Alter: 30 |
QUOTE(Alrik @ Jan 20 2013, 22:45) Viel Erfolg! Mir hatten im vergangenen Jahr die Zollbeamten bzw. die Dame vom entsprechenden Amt (dessen Name mir eben nicht einfällt) mitgeteilt, dass ich eine gewisse Menge Kavalactone einführen darf: auf die Kava-Wurzel umgerechnet wäre das <1g gewesen. Naja, vieleicht macht ja ein kleiner vermerk auf der Rechnung was aus, ich bringe den Händler (eine ausgewanderte Deutsche) sicher dazu "Räucherwerk, nicht zur anwendung an Mensch und Tier geeignet !" oder so drauf zu schreiben |
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Jan 20 2013, 23:57
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#7
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Salvia Fan Beiträge: 346 Mitglied seit: 12.Apr 2011 Alter: 45 |
Ich drück uns die Daumen. *drück*
Sag Bescheid wenn es geklappt hat... -------------------- Es gibt zwei Regeln für Erfolg: 1.Sage niemals alles was du weißt. (Roger H. Lincoln)
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Jan 22 2013, 16:35
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#8
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Salvia Kenner Beiträge: 146 Mitglied seit: 30.Nov 2012 Alter: 30 |
Ok, eine Gute und eine Schlechte Nachricht.
Die schlechte ist, die einfuhr von gepulvertem Kava kava ist grundsätzlich untersagt. Zitat aus der E-mail des Zolls: QUOTE Da Kava-Kava weder als Lebensmittel, als Nahrungsergänzungsmittel noch als Arzneimittel verkehrsfähig ist, wird eine legale Einfuhr auch im privaten Bereich praktisch unmöglich, da Sie so automatisch gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch und das Arzneimittelgesetz verstossen würden. Die gute ist, die Einfuhr und der Handel Lebender Pflanzen ist unter Auflagen scheinbar erlaubt (wobei da allerdings anscheinend noch eine andere Behörde ihre finger mit im spiel hat). Folgendes sind die Auflagen für die Einfuhr: QUOTE °°°Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten in Europa und dem angrenzenden Mittelmeerraum Dazu gehören alle europäischen Länder, die keine EU-Mitgliedstaaten sind, aber auch die Kanarischen Inseln sowie die Mittelmeerländer Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tunesien und die Türkei. Aus diesen Ländern ist die Einfuhr von Weinpflanzen, Zitruspflanzen und Rinde von Castanea-Arten und aus einigen Ländern auch die Einfuhr von Kartoffeln und Phoenix-Palmen verboten. Viele andere hier nicht genannte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse müssen durch den Pflanzenschutzdienst des Ausfuhrlandes untersucht werden und benötigen ein Pflanzengesundheitszeugnis. Für Verbote und Beschränkungen nach dem „Washingtoner Artenschutzabkommen“ gelten diese Einfuhrerleichterungen nicht. °°°Einfuhr aus asiatischen, amerikanischen, afrikanischen Staaten oder Australien Für Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse aus außereuropäischen Ländern benötigen Sie ein Pflanzengesundheitszeugnis vom Pflanzenschutzdienst des Ursprungslandes. Damit ist in der Regel auch eine Untersuchung der Pflanzen durch diese Stelle verbunden. Erkundigen Sie sich unbedingt vor Antritt Ihrer Reise bei Ihrem zuständigen Pflanzenschutzdienst in Deutschland über Einfuhrverbote und Beschränkungen. Die Einfuhr von Nadelgehölzen, einigen Laubgehölzen, Obstgehölzen, Wein- und Zitruspflanzen, Nachtschattengewächsen und Kartoffelknollen ist generell verboten. http://pflanzengesundheit.jki.bund.de/index.php?menuid=35 Für Fragen im Zusammenhang mit dem sanitären Pflanzenschutz stehen Ihnen zur Verfügung: - die für Ihren Wohnsitz zuständigen Pflanzenschutzbehörden http://www.pgz-online.de/ Auskünfte zu Ein- und Ausfuhrbedingungen erteilen die Landesbehörden http://pflanzengesundheit.jki.bund.de/index.php?menuid=51 Weitere Informationen zum sanitären Pflanzenschutz finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. http://www.bmelv.de/DE/Landwirtschaft/Pfla...chutz_node.html Zusammenfassend solten Sie im Vorfeld die aufgezeigten zuständigen Behörden kontaktieren und die Einfuhrfähigkeit des Pflanzenerzeugnisses unter Angabe des genauen Bezugsorts erfragen. |
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Werbefachmann ;-) Beiträge: n Mitglied seit: 20.Dez 2006 Alter: 0 |
-------------------- Hinweis: Bitte die jeweilige Gesetzgebung in deinem Land beachten! "All advertising advertises advertising." ~ Marshall McLuhan |
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Jan 22 2013, 17:13
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#9
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Grünschnabel Beiträge: 91 Mitglied seit: 16.Nov 2012 Alter: 55 |
Hi Dioxis !
Warum bestellst Du keine bei Rühlemann`s für 16,90 (wenn es eine Pflanze sein soll) Freundliche Grüsse - san Dan - |
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Jan 22 2013, 17:16
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#10
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Salvia Kenner Beiträge: 146 Mitglied seit: 30.Nov 2012 Alter: 30 |
QUOTE(sanDan @ Jan 22 2013, 16:13) Hi Dioxis ! Warum bestellst Du keine bei Rühlemann`s für 16,90 (wenn es eine Pflanze sein soll) Freundliche Grüsse - san Dan - Rühlemanns verkauft eine andere spezies, welche auch unter dem Namen Kava Kava verkauft wird, allerdings nicht identisch ist mit dem Orginal. Es handelt sich dabei um Macropiper excelsum das kein Kavain enthällt was für die typische wirkung verantwortlich ist. Auch wird von Macropiper excelsum die Blätter verwendet und nicht wie von Piper Methysticum die Wurzel. Der Beitrag wurde bearbeitet von Dioxis am Jan 22 2013, 17:19 Uhr. |
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Jan 22 2013, 17:19
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#11
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Grünschnabel Beiträge: 91 Mitglied seit: 16.Nov 2012 Alter: 55 |
Schade !!!
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Jan 22 2013, 17:23
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#12
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Salvia Kenner Beiträge: 146 Mitglied seit: 30.Nov 2012 Alter: 30 |
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Jan 22 2013, 19:17
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#13
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Salvianaut Beiträge: 665 Mitglied seit: 4.Dec 2012 Alter: 43 |
Die Macropiper bei Rühlemanns ist bis auf den lateinischen Namen doppelt falsch deklariert.
Es gibt zwar eine Macropiperart auf Tahiti allerdings nicht Macropiper excelsum sondern Macropiper latifolium. Piper methysticum findet sich auf Tahiti. Macropiper enthält unter anderen Myristicin weilches sich auch in der Muskatnuss (Myristica fragrans) findet. Kava, Awa und so weiter sind Bezeichnungen für Kava. Kava ist immer Piper methystikum. Kawa ist die Bezeichnung für Macropiper excelsum und seine ganzen Subspezies wie psittacorum in Maori der Sprache der polynesischen Ureinwohner. Also ist Kawa Macropiper excelsum. So genug Gebesserwisst. Der Beitrag wurde bearbeitet von Weraoa am Jan 22 2013, 19:19 Uhr. -------------------- To old for this place
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Jan 22 2013, 19:38
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#14
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Salvia Kenner Beiträge: 205 Mitglied seit: 17.Feb 2008 Alter: 37 |
QUOTE(Dioxis @ Jan 22 2013, 16:35) Ok, eine Gute und eine Schlechte Nachricht. Die schlechte ist, die einfuhr von gepulvertem Kava kava ist grundsätzlich untersagt. Zitat aus der E-mail des Zolls: QUOTE Da Kava-Kava weder als Lebensmittel, als Nahrungsergänzungsmittel noch als Arzneimittel verkehrsfähig ist, wird eine legale Einfuhr auch im privaten Bereich praktisch unmöglich, da Sie so automatisch gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch und das Arzneimittelgesetz verstossen würden. Es soll ja auch als nicht von dem genannten benutzt werden, sondern als Räuchermittel ... Typisch Zoll, die denken nur in vorgegebenen Bahnen. |
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Aktuelles Datum: 5th June 2024 - 20:32 |