penunze2 | Geschrieben: Feb 20 2009, 16:52 |
Grünschnabel Gruppe: Members Beiträge: 14 Mitglied seit: 29.Jan 2009 Mitglieds-Nr.: 5,050 |
QUOTE(kreanga @ Feb 20 2009, 13:39) Es gibt zwar ein Eilverfahren, aber Eilig ist in der deutschen Bürokratie ein sehr relativer Begriff, rein logisch betrachtet, kann es nicht verboten sein. Zu dem kommt noch, dass die sich wegen eine Kräutermischung nicht so einen Aufwand betreiben, die werden eher abwarten, einige Mischungen analysieren und dann die ganzen RC's auf einen Schlag verbieten. Macht doch echt kein Sinn jeden Monat eine Substanz zu verbieten. Was heisst das jetzt genau? Das es ein Eilverfahren für Scope gibt oder das es dieses rechtliche mittel generell gibt. Sorry das mir der unterschied grade nicht ersichtlich ist ;-) Wenn es ein Eilverfahren für Scope gibt muss das doch ihrgendwo stehen, oder liege ich da falsch? |
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