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> Ordnungsbussen Cannabis 18 Januar 2010, Parl. iv 04.439 BetmG teil 2° (Cannabis)

post Dec 28 2009, 14:58
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Grünschnabel


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Hallo zusammen,

sorry das ich schon lange nichts mehr berichtet habe das Ordnungsbussenkozept der CVP musste wegen AGENDA GRÜNDEN verschoben werden. Ich habe die Sekräterin der Kommsionen in Bern per mail in kontakt gesetz und hat mir auschlieslich berichtet das die Parlamentarische initiative NICHT VOR dem 18 Januar 2010 in diskussion liegt PDF seite 7.

http://www.parlament.ch/d/organe-mitgliede...gen-quartal.pdf

Eben tagen und wochen habe ich eben an die Kommsionssitzungen gewartert und gerade Effektiv wird sie eben am 18 Januar darüber diskutiert so wie ich in parlament.ch herrausgestellt. Die SGK Kommsion des Nationalrat hat eben die vorlage Grünes licht bekommen am 26 märz 2009 und hat die Initiative folge gegeben. Wenn die Vorlage bei der Ständeratskommsion Grünes licht bekommt dann wird eine ensprechende vorlage diskutiert und auch vom Bundesrat bearbeitet.

http://www.parlament.ch/d/Suche/Seiten/ges...sch_id=20040439


Apropo Pro-Hanf gibt es nicht mehr die seite wurde Abgeschlossen! Moglicherweisse wollte der Webmaster nicht mehr bezahlen für das Internetabo.
Also die News über den Hanf in Entkriminalisierungsform werden nicht innert 18 Januar disktutiert.

Ich wünsche euch noch Frohe Festage und ein guter rutsch ins neue Jahr 2010.

Der Beitrag wurde bearbeitet von Pro-Hanf am Dec 28 2009, 15:00 Uhr.
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post Dec 28 2009, 15:17
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Salvia Kenner
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Ich habe ein bisschen Mühe den Text zu lesen, liegt das an mir oder an deiner Schreibweise?

Nunja, die Message dahinter gefällt mir gar nicht, aber passt doch zu dieser Partei sick.png
Die gleiche Scheisse wie immer, Probihition da Prohibition dort mad.gif
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nixisweg
post Dec 28 2009, 15:17
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QUOTE
1. Der Konsum von Betäubungsmitteln - einschliesslich Cannabis - bleibt verboten. Der Konsum von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis soll dem Ordnungsbussenverfahren unterstellt werden.
Bleibt blink.gif Seit wann ist Konsum verboten?

QUOTE
Es braucht dringend eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes, welche eine klare Rechtssituation schafft, die Prävention und den Jugendschutz fördert, und nicht auf die Liberalisierung des Cannabiskonsums ausgerichtet ist. Aufgrund neuer Anbaumethoden hat der THC-Gehalt bei Cannabis als Rauschmittel um ein Vielfaches zugenommen. Die Auswirkungen des Cannabiskonsums sind vor diesem Hintergrund nicht endgültig und klar erforscht. Deshalb soll der Konsum von Cannabis weiter strafbar bleiben.
Super huh.gif

Der Beitrag wurde bearbeitet von Freakyfish am Dec 28 2009, 15:18 Uhr.
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post Dec 28 2009, 15:24
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Grünschnabel


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QUOTE(aitken @ Dec 28 2009, 15:17)
Ich habe ein bisschen Mühe den Text zu lesen, liegt das an mir oder an deiner Schreibweise?

Nunja, die Message dahinter gefällt mir gar nicht, aber passt doch zu dieser Partei  sick.png 
Die gleiche Scheisse wie immer, Probihition da Prohibition dort  mad.gif
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Es geht nicht um eine Prohibition, es geht um eine Entkriminalisierung des Cannabis konsum. Das heisst die Entkriminalisierung wird zu Hause praktizert.

Das heisst kein schwein kommt in dein Haus um dir zu sagen du musst mit kiffen aufhören. Ich weiss das problem wird nicht gelöst aber du kannst dein Joint in Zukunft in deine eigenen 4 Wänden konsumieren ohne das du es musst Zwingend Öffentlich kifft. Die Erwachsenen werden eine Ordnungsbusse (wie Parkbuess oder sich nicht die Gurten anschnallen) und man wird nicht registiert. Wenn mann bekifft auto fährt da gibt es keine Ordnungsbusse in grunde genommen. Für die Minderjärigen wird die Früherkennung gemacht wer unter 18 Jahren ist, und muss ein Suchtkurs besuchen. Für die Erwaschsenen also nur eben Ordnungsbusse.




QUOTE(aitken @ Dec 28 2009, 15:17)
Ich habe ein bisschen Mühe den Text zu lesen, liegt das an mir oder an deiner Schreibweise?

Nunja, die Message dahinter gefällt mir gar nicht, aber passt doch zu dieser Partei  sick.png 
Die gleiche Scheisse wie immer, Probihition da Prohibition dort  mad.gif
*




Begründung der Parlamentarische initiative 04.439

Der heutige Zustand der Drogenpolitik ist unbefriedigend. Die Verunsicherung ist bei allen Betroffenen gross. Es braucht dringend eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes, welche eine klare Rechtssituation schafft, die Prävention und den Jugendschutz fördert, und nicht auf die Liberalisierung des Cannabiskonsums ausgerichtet ist. Aufgrund neuer Anbaumethoden hat der THC-Gehalt bei Cannabis als Rauschmittel um ein Vielfaches zugenommen. Die Auswirkungen des Cannabiskonsums sind vor diesem Hintergrund nicht endgültig und klar erforscht. Deshalb soll der Konsum von Cannabis weiter strafbar bleiben.

Die CVP setzt sich für einfache, klare und nachvollziehbare Vorschriften ein. Entscheidend sind für die CVP-Fraktion die Verstärkung von Prävention und Jugendschutz und die konsequente Bestrafung und Verfolgung von jeglichem Drogenhandel. Die CVP will aber auch Vorschriften, die von den Bürgerinnen und Bürgern verstanden werden. Es ist nicht angebracht, die Gerichtsmaschinerie bei Cannabiskonsumenten anzuwerfen; deshalb soll der Cannabiskonsum nach Auffassung der CVP neu mittels Ordnungsbussen geahndet werden. Diese Lösung ist einfach, verständlich und schafft Klarheit für alle Betroffenen. Die neue Vorlage muss zudem das Viersäulenmodell enthalten (Prävention, Therapie und Wiedereingliederung, Schadensbegrenzung und Überlebenshilfe, Repression und Kontrolle), welches sich bewährt hat und von der CVP-Fraktion unterstützt wird.

Der Beitrag wurde bearbeitet von Pro-Hanf am Dec 28 2009, 15:28 Uhr.
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nixisweg
post Dec 28 2009, 15:37
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Bist du sicher, dass du das richtig auslegst? In meinen Augen bleibt bei Cannabis alles beim alten und nur bei "Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis", was in meinen Augen Sachen wie Spice und Co. umschreibt, gibt es die neue Ordnungsbusse.
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post Dec 28 2009, 15:38
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Grünschnabel


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Das Schweizer Parlament muss entscheiden wie viel der Besitz z.b 5 gramm. Die Währe wir aber Beschlagnammt im Offentlichen raum. Und eben bleibt es verboten. Und die Ordnungsbussen entscheiden von 50.- oder 100.- Ordnungsbusse zahlen aber das gilt nur für erwachsene.

@aitken Entkriminalisierung heisst auch es bleibt verboten. Auch wenn die Hanfinitiative durchgekommen vom Volk währe hätte man Trotzdem die Ordnungsubusse bekommen.

Der Beitrag wurde bearbeitet von Pro-Hanf am Dec 28 2009, 15:41 Uhr.
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post Dec 28 2009, 15:42
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Salvianaut
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Im Threadtitel sollte klarer stehen, dass es um die Schweiz geht.

Der Konsum ist in der Schweiz schon seit Jahrzehnten verboten. Allerdings kann bei Kleinmengen auf die Strafbarkeit (auch in Bezug auf Vorbereitungshandlungen) verzichtet werden (z.B. der Kanton Basel-Stadt verfolgt in diesen Fällen das Opportunitätsprinzip und verzichtet oft auf Strafverfolgung). Das Ordnungsbusenmodell ist im Kanton St. Gallen schon seit einigen Jahren erfolgreich erprobt. Es liegt nun ein politischer Vorstoss vor, dieses schweizweit einzuführen, nach der verlorenen Abstimmung letzes Jahr (Initiative "Pro Jugendschutz").


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QUOTE(acidhead @ May 31 2009, 12:11)
mag vor ein paar jahren mal so gewesen sein, daß die legalen sachen nix getaugt haben, dat is aber heutezutage nicht mehr der fall.
*
QUOTE(slim @ Jan 10 2008)
wie schwer ist es chillin 99-0 anzupflanzen? wenn das so reinnhaut würd ichs auch noch anpflanzen, neben meinem salvia :)
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post Dec 28 2009, 15:52
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Grünschnabel


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QUOTE(Freakyfish @ Dec 28 2009, 15:37)
Bist du sicher, dass du das richtig auslegst? In meinen Augen bleibt bei Cannabis alles beim alten und nur bei "Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis", was in meinen Augen Sachen wie Spice und Co. umschreibt, gibt es die neue Ordnungsbusse.
*



Also bei den Harten Drogen wird es entsprechend keine Ordnungsbusse geben wie Heroin, Kokain, spice und co..

Der Konsum vom Wirkungstyp Cannabis bleibt entsprechen verboten, aber wird darüber bischen tollerant. Die Politiker lieber Freakyfish, wissen das jeder Cannabis zu Hause konsumiert. Aber weisst du das siehst auch in den 13 Staaten Amerikas wo sie eben die Parkbussen aso Entkriminalisiert. Der lezte Bundestaat von Amerika ist Massachusetts.

QUOTE(Amalgam @ Dec 28 2009, 15:42)
Im Threadtitel sollte klarer stehen, dass es um die Schweiz geht.

Der Konsum ist in der Schweiz schon seit Jahrzehnten verboten. Allerdings kann bei Kleinmengen auf die Strafbarkeit (auch in Bezug auf Vorbereitungshandlungen) verzichtet werden (z.B. der Kanton Basel-Stadt verfolgt in diesen Fällen das Opportunitätsprinzip und verzichtet oft auf Strafverfolgung). Das Ordnungsbusenmodell ist im Kanton St. Gallen schon seit einigen Jahren erfolgreich erprobt. Es liegt nun ein politischer Vorstoss vor, dieses schweizweit einzuführen, nach der verlorenen Abstimmung letzes Jahr (Initiative "Pro Jugendschutz").
*



Nunja das Ordnungsbussensystem wir nicht jedesmal bestraft in St.Gallen, es gibt leute die wurden mit 4 gramm erwischt und haben ne Ordnungbusse bezahlt und andere die z.b mit 2 gramm erwischt wurden haben danach ein Strafverfahren bekommen. Es muss ander Zeit sein das dass Parlament eine Entsprechende vorlage ausarbeitet wie viel Gramm und wie hoch die Ordnungsbusse sei und das nicht auf Kantongeist aber das System Eidgenössisches Schweizersystem.

Der Beitrag wurde bearbeitet von Pro-Hanf am Dec 28 2009, 15:54 Uhr.
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Salvia Kenner
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Okay, dann muss ich zugeben dass ich nur den zweiten Link gelesen habe, und dort sind mir folgende Passagen aufgefallen:

QUOTE
2. Die neue Vorlage muss das Viersäulenmodell im Gesetz verankern, welches von folgenden Aktionsfeldern ausgeht:

- Prävention,

- Therapie und Wiedereingliederung,

- Schadensbegrenzung und Überlebenshilfe,

- Repression und Kontrolle.

weiter unten dann nochmal


Die neue Vorlage muss zudem das Viersäulenmodell enthalten (Prävention, Therapie und Wiedereingliederung, Schadensbegrenzung und Überlebenshilfe, Repression und Kontrolle), welches sich bewährt hat und von der CVP-Fraktion unterstützt wird.


QUOTE
...und nicht auf die Liberalisierung des Cannabiskonsums ausgerichtet ist.


In meinen Augen macht das Ordnungsbussensystem viel mehr Sinn, doch erkaufen wir uns diesen Vorteil nicht, in dem wir das (in meinen Augen falsche) Viersäulen noch bekräftigen, bestärken, verankern?

Und ich habe leider immer noch Probleme deine Sätze zu lesen, sry dizzy.png

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post Dec 28 2009, 17:30
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Grünschnabel


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QUOTE(aitken @ Dec 28 2009, 16:49)
Okay, dann muss ich zugeben dass ich nur den zweiten Link gelesen habe, und dort sind mir folgende Passagen aufgefallen:

QUOTE
2. Die neue Vorlage muss das Viersäulenmodell im Gesetz verankern, welches von folgenden Aktionsfeldern ausgeht:

- Prävention,

- Therapie und Wiedereingliederung,

- Schadensbegrenzung und Überlebenshilfe,

- Repression und Kontrolle.

weiter unten dann nochmal


Die neue Vorlage muss zudem das Viersäulenmodell enthalten (Prävention, Therapie und Wiedereingliederung, Schadensbegrenzung und Überlebenshilfe, Repression und Kontrolle), welches sich bewährt hat und von der CVP-Fraktion unterstützt wird.


QUOTE
...und nicht auf die Liberalisierung des Cannabiskonsums ausgerichtet ist.


In meinen Augen macht das Ordnungsbussensystem viel mehr Sinn, doch erkaufen wir uns diesen Vorteil nicht, in dem wir das (in meinen Augen falsche) Viersäulen noch bekräftigen, bestärken, verankern?

Und ich habe leider immer noch Probleme deine Sätze zu lesen, sry dizzy.png
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Nun es ist so... Das Parlament hatte immer für einen Entkriminalisierungsvorstosses gewollt. Der Bundesrat sagte das Anbau und Verkauf verboten bleiben aber tolleriert wie es im Gestorbenen Gesetzesetwurf vom 9 märz 2001 so gedient war, aber selber das der Hanfladen kein thema war.

Es ging nur der Konsum nicht mehr Straffrechtlich zu verfolgen aber nur mit Zivilen parkbussen zu bestraffen aber nicht mehr registriren. Die Politiker wussten ja nichtmal das man nur mit einer Ordnungsbusse nur entkriminalisieren kann. Heute weiss man das diese Parlamentarische initiative Unterstutzt werden nicht nur von der CVP sonder auch von FPD, SP, Grünen, und die eine kleine mehrheit von der SVP (die auch selbst für die Ordnungsbussen däfur abgewinnen).

Lassen wir uns die Festage feiern und warten wir eben am 18 Januar von nächsten jahr.




QUOTE(aitken @ Dec 28 2009, 16:49)
Okay, dann muss ich zugeben dass ich nur den zweiten Link gelesen habe, und dort sind mir folgende Passagen aufgefallen:

QUOTE
2. Die neue Vorlage muss das Viersäulenmodell im Gesetz verankern, welches von folgenden Aktionsfeldern ausgeht:

- Prävention,

- Therapie und Wiedereingliederung,

- Schadensbegrenzung und Überlebenshilfe,

- Repression und Kontrolle.

weiter unten dann nochmal


Die neue Vorlage muss zudem das Viersäulenmodell enthalten (Prävention, Therapie und Wiedereingliederung, Schadensbegrenzung und Überlebenshilfe, Repression und Kontrolle), welches sich bewährt hat und von der CVP-Fraktion unterstützt wird.


QUOTE
...und nicht auf die Liberalisierung des Cannabiskonsums ausgerichtet ist.


In meinen Augen macht das Ordnungsbussensystem viel mehr Sinn, doch erkaufen wir uns diesen Vorteil nicht, in dem wir das (in meinen Augen falsche) Viersäulen noch bekräftigen, bestärken, verankern?

Und ich habe leider immer noch Probleme deine Sätze zu lesen, sry dizzy.png
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Das 4 Seulenprizip wird im Neuen BetmG fortgesetzt ab den 1 Januar 2010. Die inkraft datum auf Cannabis muss eben jetzt über diese parlamentarische initiative ENGEKLAMMERT sein im neuen BetmG vom 20 märz 2008, inkrafttreten in 4 tagen. Die bestimmungen auf das Neue Gesetz ist momentan vorzüglich nur für Heroin gestützte programme.

Für den Medikamentösen einzatz von Cannabis Preparaten wie z.b DRONABINOL oder sogar BEDROCAN (Steriles Cannabis Preparat) kommt "vorausschtlich" anfangs 2011. Das Ordnungsbussensystem gilt auch wer eine MEDIZINISCHE INIDIKATION hat und selber auch Cannabis konsumiert (obwol er ein Arztzeugniss hat) muss Sie oder Er trotzdem eine Ordnungbusse rechnen.

Heute muss ich dir leider sagen das die Leute wo MS oder sogar Postraumatischen Stress-Syndrom haben wie auch (mein Fall), werden noch heute bestraft.

Die wo Ärztliches Cannabis preparate wie Dronabinol haben sind in der 2 und 3 seule des BetmG eingesetzt. Aso Therapie, und Schadensmilderung.

Für die Ordungusbussen gilt die 1 seule des BetmG nämlich die Prevention. Und die Reppression gilt wer mit Drogen handelt aso verkaufen.


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post Dec 28 2009, 17:37
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Salvianaut
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Im deutschen Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln. Mit einer Straftat ist man in Deutschland vorbestraft, mit einer Ordnungswidrigkeit hingegen nicht. Daß Konsum nicht mehr als Straftat ausgelegt werden soll, wäre doch eine Verbesserung – selbst wenn sie explizit nicht der Legalisierung dienen soll. Möge ein Schweizer hier mal Klarheit reinbringen smile.gif

e: Hm, auf einmal steht viel mehr über mir als noch während ich schrub o.O Auch gut smile.gif

@Pro-Hanf: Deine Sätze lesen sich wirklich reichlich verspult.

OT: Wenn im Zusammenhang mit Prohibition und Repression ...
QUOTE
welche sich bewährt hat ...
... fällt, muß ich mich fragen, was damit gemeint sein mag o.O Ich sehe bloß: Je härter die Mittel, desto verheerender die Konsequenzen. Mißbrauch lag weder je ursächlich im Angebot, noch ließ er sich durch Verbote unterbinden.

Der Beitrag wurde bearbeitet von Glassmoon am Dec 28 2009, 18:16 Uhr.


--------------------
döp!!!11!1 ¡klick mich fett!
QUOTE(erdbeertoertchen @ Jan 17 2011, 23:32)
wikileaks ist terror unso, weil es uns zwingt uns mit sachen auseinanderzusetzen vor denen uns hauptberufliche journalisten zu schützen versuchen.
*
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post Dec 29 2009, 16:25
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QUOTE(Glassmoon @ Dec 28 2009, 17:37)
Im deutschen Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln. Mit einer Straftat ist man in Deutschland vorbestraft, mit einer Ordnungswidrigkeit hingegen nicht. Daß Konsum nicht mehr als Straftat ausgelegt werden soll, wäre doch eine Verbesserung – selbst wenn sie explizit nicht der Legalisierung dienen soll. Möge ein Schweizer hier mal Klarheit reinbringen smile.gif

e: Hm, auf einmal steht viel mehr über mir als noch während ich schrub o.O Auch gut smile.gif

@Pro-Hanf: Deine Sätze lesen sich wirklich reichlich verspult.

OT: Wenn im Zusammenhang mit Prohibition und Repression ...
QUOTE
welche sich bewährt hat ...
... fällt, muß ich mich fragen, was damit gemeint sein mag o.O Ich sehe bloß: Je härter die Mittel, desto verheerender die Konsequenzen. Mißbrauch lag weder je ursächlich im Angebot, noch ließ er sich durch Verbote unterbinden.
*



Sorry Glassroom ich bin zwar nicht deutscher sondern schweizer mit Basler und italienschen Aktzept ich bin zweisprachig aufgwachsen und habe so ein gemisch mit der Komunikation. Sorry wenn ich etwas verspüle.

Es ist so um Punkto zu sagen: wenn man weder Liberalisert und weder Kriminalisiert ist es gleich Defacto Entkriminalisiert. Glassroom, das Parkbussensystem ist das gleiche wie in den 13 US-Staten. Es ist zwar keine Legalisierung aber es ist der erste schritt das der konsum im Privat Straffrei abläuft. Auserdem weiss ich das bei euch in Deutschland die Polizei in den auch in den Privaten Räumen um geht auch wenn sich Betäugbungsmittel daran handelt wenn z.b (laute musik in Haus) in konkakt kommt. In der Schweiz ist das anderst. Heute müssten auch in 4 Wänden dies verfolgt werden aber es wird nicht Durchgesetzt und das schon 1975. Und die Politiker wissen das dass gar nicht möglich ist wie es Heute gedacht ist. Aber so gut so weit, die Politiker wollen nicht mehr GERICHTSMASCHNERIE eiführen. Das ist eine wesintlicher und Positiver punkt. Der nachteil ist es löst das problem nicht, weil der Schwarzmarkt floriert leider :-(.


Dieses Video zeigt auf (englisch) was eigentlich die Definition ist von Entkriminalisierung.

Es gibt 13 US Bundesstaten wo die entkriminalisierung praktizieren (auser der Staat Nebraska wo eine komische entkriminalisierungsform hat leider!).

Ich befürworte wegen dem die Ordnungsbussen so das die Schweiz die 13 Bundestaaten als gleichförderlich. Die Parlamentarische initiative der CVP ist mehrheitsfähig die Parteinen FPD, SP, Grünen, EVP und mehrheitliche Fraktion der SVP würden das Ordnungsbussensystem befürworten.


http://www.facebook.com/l.php?u=http%253A%...15169016&ref=mf

Die 13 US Staten die Marijuna Enkriminalisiert haben:

Alaska, Californien, Colorado, Maine, Massachusetts, Minesota, Mississipi, *Nebraska, Nevada, North Carolina, New York, Ohio, Oregon.

*Nebraska ist der Staat wo leider nach der 3 überträtung müssen ins Gefängniss wenn sie z.b keine Medizische inidikation haben oder sogar andere Kriminälle handlungen vorgesehen sind. Eine komische Entkriminalisierungsvorlage in dem Staat.

Der Beitrag wurde bearbeitet von Pro-Hanf am Dec 29 2009, 16:26 Uhr.
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