Feb 26 2011, 03:13
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#1
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Grünschnabel Beiträge: 31 Mitglied seit: 12.Feb 2011 Alter: 74 |
Das war gerade so ein Gedanke von mir.
Was, wenn man illegale Drogen bestellt, z.B. Salvia oder Gras etc. und man bezahlt z.B. per Brief-Geldsendung. Der Brief kommt aber nicht an oder man wird abgezockt und der "Anbieter" behält das Geld ohne die bestellten Drogen zu schicken. Hat man sich dann trotzdem strafbar gemacht oder muss man dazu erst die Drogen haben? |
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Feb 26 2011, 03:44
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#2
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Beiträge: -50 Mitglied seit: 27.Oct 2008 Alter: 34 |
du hast dich schon strafbar gemacht.
weiß aber jetzt nicht genau warum Der Beitrag wurde bearbeitet von Murderinc am Feb 26 2011, 03:45 Uhr. -------------------- |
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Feb 26 2011, 06:00
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#3
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Salvia Meister Beiträge: 464 Mitglied seit: 29.Jan 2009 Alter: 35 Aus: NimmerLand! |
würd ich auch soo sagen, versuchter Erwerb, ist warscheinlich genauso Strafbar,
wenn mann es dir nachweisen kann.. ist wie versuchter Mord ne spaß beseite 100 prozent weiß ichs auch nicht |
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Feb 27 2011, 02:04
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#4
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Grünschnabel Beiträge: 8 Mitglied seit: 3.Feb 2011 Alter: 38 |
ich bin kein Anwalt oder so, aber ich bin mir da sehr sicher, dass es strafbar ist. Wie genau das verurteilt wird ergeben dann die Umstände.
Fakt ist doch, dass man wissentlich sich mittel aneignen will, die gegen das BTM verstoßen. Das ist in etwa so, wie wenn du dir Samen kaufst. In den Samen ist kein Wirkstoff, aber die Absicht daraus den Wirkstoff letztendlich zu gewinnen, kann man "nachweisen" und dir anhängen. (zumindest Cannabissamen sind sogar im BTM extra aufgeführt). Das ganze nennt sich dann irgendwie Absicht zum Verstoß gegen das BTM oder so ähnlich, ich kann mich an den Wortlaut nicht genau erinnern, aber solche Dinge sind auch aufgeführt im BTM. Wahrscheinlich wird die Strafe relativ niedrig ausfallen, sofern man überhaupt überführt werden kann. Wer kann beweisen, dass du was gekauft hast (Shop, Polizei, du)? Wer kann nachweisen das ein Paket geschickt/nicht geschickt wurde (Shop, Polizei, du)? Das ist schon alles sehr konstruiert wie ich finde und nicht besonders praxisnah. |
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Feb 27 2011, 07:32
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#5
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Salvianaut Beiträge: 3,177 Mitglied seit: 19.Oct 2010 Alter: 48 Aus: Elsass (France), next City: Karlsruhe/Straßbourg |
Ob schon der bloße Gedanke oder Wunsch, ein illegales BTM zu erwerben, strafbar sein kann, kann ich mir eigentlich absolut nicht vorstellen. Ab einem Besitz wird es eindeutig strafbar, bei Handel erst recht. Aber ich bin weder Jurist noch Polizist. Keine Ahnung, was solch degenerierte Gehirne irgend wann konstruieren können.
-------------------- angelogen bin ich erst, wenn ich es glaube...
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Feb 27 2011, 07:53
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#6
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Grünschnabel Beiträge: 97 Mitglied seit: 31.Jan 2011 Alter: 50 |
da wird dir nicht viel passieren, denn wenn dich einer abzockt, wird er dich wohl kaum bei der polizei hinhängen. und sollte der brief verloren gehen, passiert ja auch nichts. strafbar machste dich erst, wenn der anbieter an dich sendet. hier ist die gefahr dann gegeben, daß du überführt wirst.
lg emilio |
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Feb 27 2011, 13:43
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#7
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Salvia Meister Beiträge: 405 Mitglied seit: 20.Jul 2010 Alter: 34 |
Ist genau das gleiche Bier als ob die versuchst nem anderen Typen Oregano als Gras unterzujubeln, an sich der Versuch reicht schon aus.
-------------------- Ihr sagt, er scheint verrückt zu sein -
Das kommt daher, weil die Musik, zu der er tanzt, für eure Ohren nicht geschaffen ist. |
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Aktuelles Datum: 2nd June 2024 - 05:50 |