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> Andere Legale Drogen, die alkaloide o.ä enthalten

post May 6 2007, 15:23
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Genie im Ruhestand
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des problem ist ja,
dass man bei unbekannteren pflanzen oft ganicht weiß,
wie man sie denn jetzt nehmen soll,
also hilft so eine mengentabelle nur,wenn auch dasteht,für welche möglichkeit des ist


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Seit jeher und in fast allen Kulturen dienten dem Menschen psychoaktive Pflanzen dazu, den Bewusstseinszustand zu verändern und mit der Anderswelt, der wahren Wirklichkeit, Kontakt aufzunehmen.
Zitat aus Christian Rätsch´ Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen.

Das Gefühl, in der wahren Wirklichkeit zu sein, gehört zu den prägendsten Erlebnissen in meinem Leben! Als ich dann diesen Satz las, war ich ziemlich verdutzt, da ich das bereits als meine eigene Erkenntnis vermerkt hatte.
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post May 6 2007, 23:44
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Solche Tabellen sind absolut nicht aussagekräftig! Oder könntest du mir zum Beispiel sagen, wie viel Alk ich für eine leichte - mittlere - starke Wirkung zu mir nehmen müsste?
Ein "Salvia Community Manifest", wie von Loconegro vorgeschlagen (ist im OT ja gepinnt) wär mal echt interessant, aber solche Tabellen sind eher gefährlich als nützlich.


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Ich bin ein Teil des Teils, der anfangs alles war,
Ein Teil der Finsternis, die sich das Licht gebar,
Das stolze Licht, das nun der Mutter Nacht,
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Mephistopheles, Goethes Faust
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post May 7 2007, 16:17
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Grünschnabel


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QUOTE(muronivid @ May 6 2007, 22:44)
Solche Tabellen sind absolut nicht aussagekräftig! Oder könntest du mir zum Beispiel sagen, wie viel Alk ich für eine leichte - mittlere - starke Wirkung zu mir nehmen müsste?
*



Ja genau sagen kann man das natürlich net.
Aber gibt doch oft die Fragen hier im Forum, wieviel Salvia man denn das erste Mal nehmen soll. Oder auch wenn du das erste mal ne x-beliebige droge nimmst. Willst ja auch wissen mit wieviel du da am besten anfängst.
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post May 7 2007, 16:51
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Genie im Ruhestand
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gemeint war ja von mir nicht die menge,die man sicher braucht,
sondern eher ob man fürn halben liter tee + wirkung etz ca 1gr oder ca 20gr braucht!!
außderdem mit was konsomiert werden soll
(bei 20 pflanzen kann man schomal was verwechseln ^^)


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post May 7 2007, 21:48
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Salvia Kenner
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Ja es heißt aber noch nichts, dass das DMT in Rohrglanzgras uebrall waechst ! Psilocybe Semilanceata waechst auch ueberall und trotzdem ist er verboten ! Sobal ein Stoff im BTMG aufgelistet ist, ist er verboteb, egal in welcher Form, es sei denn es ist explizit eine Ausnahmen im BTMG aufgelistet ! Im Klee ist kein DMT enthalten. Waere das Aussehen von Rohrglanzgras genauso "beruehmt", wie dass des Cannabis, so wuerde es die Bullen genauso verfolgen... Mal so rum gefragt: Wenn du nen Yopo-Baum im Garten stehen hast, wie willst du beweisen, dass er nciht zum Drogengebrauch gedacht ist ?
Bevor jetzt kommt von wegen Zeirpflanze und so... Bei Cannabis koennte man noch argumentieren, dass die Pflanze an sich sogar im BTMG steht... allerdings ist der Schlafmohn nicht als Pflanze explizit aufgelistet und trotzdem ist jeglicher (!) Anbau ohne entsprechende Genehmigung grundsaetzlich strafbar !
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post May 7 2007, 22:50
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Genie im Ruhestand
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hätte ich nen smiley mit *kopf gegen wand hau* gefunden,hätte ich den gesetzt!
man muss sich nicht rechtfertigen,wenn man z.b. ne kath pflanze im zimmer stehen hat,voll legal,können die nix machen!
NUR wenn du wegen drogendelikten bekannt bist,mit drogen irgentwie in verbindung gebracht wirst,oder allgemein die annahmen besteht,dass es zum konsum gedacht ist!
wenn des nicht besteht,ist man halt einfach ein ausgefallener botaniker ^^


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Zitat aus Christian Rätsch´ Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen.

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Don_Erim
post May 7 2007, 23:31
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Weiß nicht, ihr führt die Diskussion irgendwie auf einer höchst hypothetischen Ebene.
Ob das jetzt legal ist, oder nicht, macht das für euch einen so wahnsinnigen Unterschied?
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post May 8 2007, 19:26
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Salvia Kenner
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QUOTE(Don_Erim @ May 7 2007, 22:31)
Weiß nicht, ihr führt die Diskussion irgendwie auf einer höchst hypothetischen Ebene.
Ob das jetzt legal ist, oder nicht, macht das für euch einen so wahnsinnigen Unterschied?
*





Hier gehts ums Recht ham =)

Beweis:

Betäubungsmittelgesetz (BtMG) » Zweiter Abschnitt. Erlaubnis und Erlaubnisverfahren

§ 3.


(1) Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bedarf, wer
1. Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben oder
2. ausgenommene Zubereitungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) herstellen
will.


Ich sage ja nicht, dass es was ausmacht und kein Bulle wuerde was zu nem Khatbaum sagen, auch wenn er wuesste um was es sich handele... Es geht hier um rein rechtliche =)

Der Beitrag wurde bearbeitet von LesParadyz am May 8 2007, 21:25 Uhr.
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